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14.02.2023
In der Gefahrenabwehr ist es immer häufiger erforderlich, dass Einsatzkräfte am Schadensort die Möglichkeit bekommen, Körperhygiene durchzuführen, bevor sie erneut eingesetzt werden oder in den Einsatzfahrzeugen zum Standort zurückkehren. Bei Großlagen und/oder Katastrophen, die den Einsatz von überregionalen Kräften erfordern, muss von der Einsatzleitung die Bereitstellung von Sanitäranlagen (Toiletten und Duschen) organisiert werden. An Schadenstellen mit Zerstörung der Infrastruktur und/ oder der Energie- und Trinkwasserversorgung sowie in schwer zugängigem Gelände (z.B. bei ausgedehnten Vegetationsbränden), ist dies eine besondere Herausforderung. Es ist immer zu beachten, dass durch mobile Sanitäreinrichtungen keine gesundheitlichen Gefahren entstehen. Insbesondere mobile Duschen brauchen besondere Aufmerksamkeit.
Mobile Duschen werden in der Regel beim Militär, den Einheiten des Katastrophenschutzes, dem Technischen Hilfswerk und den Feuerwehren so vorgehalten, dass sie schnell in den Einsatz gebracht werden können. Dies birgt die Gefahr, dass sich in den Rohrleitungen, Duschköpfen und Auslässen der Wasserhähne Biofilme bilden und sich dort Krankheitserreger vermehren. Bei Inbetriebnahme im Einsatz/Übungen, im Betrieb und der Aufbereitung danach, sind Hygienemaßnahmen auch im Sinne der Trinkwasserverordnung notwendig. So gilt es zu verhindern, dass durch unsachgemäße Vorhaltung und Betrieb Soldaten oder Einsatzkräfte gefährdet werden. Der Muster-Hygieneplan Mobile Duschen wurde zum Schutz von Nutzern, Betreibern und dem Bedienungspersonal entwickelt.
Zum Musterhygieneplan „Mobile Duschen“ | Anlage 1 – Betriebstagebuch | Anlagen 2-5 – Checklisten
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