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Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e.V.

MODULARE FORTBILDUNG KRANKENHAUSHYGIENE
Möglichkeit für Ärzte anderer Fachrichtungen, nach einer curricularen Fortbildung als Krankenhaushygieniker zu arbeiten.
ANTIBIOTIC STEWARDSHIP KURS DER DGKH
Fortbildung zum ABS-Experten
KURS UMWELTHYGIENE
PRAKTISCHE UMWELTMEDIZIN – MODUL I
23.-26. Juni 2025, Dortmund

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Mitteilung der DGKH bei systemischer Kontamination des Trinkwassers mit Coliformen

 

Im Auftrag der Sektion Umwelthygiene erarbeitet von

M. Exner, P. Walger, J. Knobloch, V. Katsemi, W. Popp

 

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene (DGKH) empfiehlt bei Nachweis einer systemischen Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien (ohne Nachweis von E.coli) den Gesundheitsämtern und Wasserversorgern, nachfolgende spezifizierte Mitteilung entsprechend § 52 der Trinkwasserverordnung für besonders prädisponierte Bevölkerungsgruppen herauszugeben.

Krankenhäusern wird empfohlen, neben der Umsetzung weitergehender krankenhaushygienischer Sicherungsmaßnahmen an der Übergabestelle des Trinkwassers in das Trinkwassernetz des Krankenhauses zusätzlich eine mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers mit einem Untersuchungsvolumen 1000 ml zu veranlassen. Die Erhöhung des Untersuchungsvolumens von 100 ml auf 1000 ml dient dazu, sicher zu verifizieren, ob eine Kontamination mit Coliformen an der Übergabestelle in das Krankenhaus besteht oder nicht. Bei Nachweis von Coliformen im Trinkwasser an der Übergabestelle sollte neben der Differenzierung der Coliformen auch eine Antibiotika-Resistenzbestimmung durchgeführt werden. Somit können Krankenhäuser eine Wächterfunktion für die Trinkwasserqualität übernehmen, die auch der Allgemeinbevölkerung zugutekommt.

 

Informationen durch den Wasserversorger an die Allgemeinbevölkerung sowie medizinische Einrichtungen bei Nachweis einer systemischen Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien im öffentlichen Wasserversorgungsnetz

 

1. Anlass für die Mitteilung

Im Rahmen von Untersuchungen wurde im Wasserversorgungsnetz für die Region [xy] ein systemisches Vorkommen von coliformen Bakterien (d.h. speziellen Bakterien der Ordnung der Enterobacterales) im Trinkwassernetz nachgewiesen, durch das auch das von Ihnen genutzte Leitungswasser verunreinigt ist.

Coliforme Bakterien in der allgemeinen Umwelt stellen für die gesunde Bevölkerung in der Regel kein Risiko dar.

Für bestimmte Personengruppen mit speziellen Risikofaktoren können jedoch einige Bakterien aus der Gruppe der Coliformen bei systemischem Vorkommen im Trinkwassernetz von gesundheitlicher Bedeutung sein.

Ihr zuständiges Gesundheitsamt wird nach Feststellung einer systemischen Verunreinigung des Trinkwassers unverzüglich hierzu eine Risikobeurteilung durchführen. Es wird bestimmte Verbrauchergruppen entsprechend § 52 der Trinkwasserverordnung, für die in besonderem Maß eine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu erwarten ist, darüber in Kenntnis setzen und auf mögliche Maßnahmen zum Eigenschutz hinweisen.

Aus der Gruppe der coliformen Bakterien können spezifische Bakterien von gesundheitlicher Bedeutung für die unter Punkt 2 aufgeführten Personengruppen sein.

Neben Salmonellen und Shigellen gehören dazu:

Durch das Gesundheitsamt oder den Wasserversorger wird ggfls. mitgeteilt, um welche konkreten Arten von coliformen Bakterien es sich im Trinkwasser handelt bzw. ob die o. a. Bakterienarten nachgewiesen wurden.

Durch Beachtung einfach durchführbarer Schutzmaßnahmen kann das Risiko beherrscht werden.

Die nachfolgenden Empfehlungen dienen der Sicherheit für besonders gefährdete Personen.

 

2. Welche Personengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?

Da coliforme Bakterien aus der Ordnung der Enterobacterales vornehmlich durch Verschlucken, Einatmen, bei vorliegenden Verletzungen der Haut oder Schleimhäute sowie durch medizinische Fremdkörper in den Menschen gelangen und erst in einem zweiten Schritt eine Infektion verursachen können, sind folgende Personen einem besonderen Risiko ausgesetzt:

Es können auch spezielle Situationen zu einer Besiedlung und Infektion führen:

Besonders verstärkt werden Risiken bei Patienten, die stark abwehrgeschwächt sind z. B. durch Einnahme von Immunsuppressiva, nach Organtransplantation oder mit speziellen Krebserkrankungen (Rücksprache mit dem Hausarzt).

 

 

3. Wie erfolgt die Übertragung über das verunreinigte Wasser?

Die Übertragung erfolgt

Je nach dem Ort des Eintritts der Bakterien können Infektionen entstehen, die schwerwiegend verlaufen können.

Hierzu gehören Infektionen der

Bei intakter Haut und bei Personen ohne Lungenerkrankungen sind das Trinken von Wasser sowie Anwendungen von Wasser beim Händewaschen, beim Wäschewaschen und -trocknen oder beim Baden und Duschen in aller Regel ohne Risiko.

 

4. Welche Schutzmaßnahmen sollten von Personengruppen mit speziellen Risikofaktoren beachtet werden?

Der Anschluss von sog. endständigen Filtern an Wasserhähnen bzw. an Duschen (sog. Sterilfilter) gewährleistet ein mikrobiologisch kontrolliertes Wasser. Man erhält diese leicht und problemlos an Wasserhähnen oder Duschen anzubringenden endständigen Sterilfilter mit einer Porengröße von 0,2 µm in Sanitätshäusern und ggf. in Apotheken. Halten Sie hierzu Rücksprache mit Ihrem Wasserversorger. Das derart gefilterte Wasser aus Wasserhähnen und Duschen kann für alle Zwecke verwendet werden, für das Trinkwasser einzusetzen ist.

Informationen hierzu findet man unter legionellenfilter_bezugsquellen.pdf (muenchen.de) sowie in der kostenfreien Publikation „twin Nr. 12 - Temporärer Einsatz endständiger Filter in mikrobiell kontaminierten Trinkwasser-Installationen“ des DVGW, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. unter www.dvgw.de (Suche: „twin 12“).

Durch Abkochen (sprudelnd aufkochen und erkalten lassen) gelingt ebenfalls die Zubereitung von bakterienfreiem Wasser.

Für die nachfolgend genannten Tätigkeiten sollten gefährdete Personen entweder steril filtriertes oder frisch abgekochtes und hiernach wieder erkaltetes Wasser verwenden:

Säuglingsnahrung sollte mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereitet werden.

5. Maßnahmen im Fall einer systemischen Kontamination des Trinkwassers mit coliformen Bakterien, die durch das Gesundheitsamt und/oder den Wasserversorger vorgenommen werden:

Die Maßnahmen gelten so lange, bis durch entsprechende Untersuchungen eine Belastung des Trinkwassers durch coliforme Bakterien nicht mehr besteht.

Der Wasserversorger wird hierzu in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eine öffentliche Mitteilung herausgeben.

Achten Sie daher auf entsprechende Mitteilungen.

 

 

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