05.01.2009
Trotz einiger Studien zu diesem Thema liegt keine strenge Evidenz für oder gegen die präoperative Haarentfernung vor. Dies liegt zum Teil daran, dass jeder Patient, jeder Eingriff und jede Situation oft einmalig ist. Der Chirurg muss daher die Entscheidung allein von der operations-technischen Notwendigkeit abhängig machen. Folgende Gründe können die Indikation bestimmen: übersichtliche Inzisionsstelle bei stark behaarten Patienten oder anatomischen Lokalisationen, Vermeidung der Kontamination des Operationssitus durch lange Haare, bessere Anhaftung steriler selbstklebender OP-Abdecktücher, Erleichterung der postoperativen Wundversorgung mit Wundauflagen.
Wird die Entscheidung zur Haarentfernung getroffen, sind Technik und Zeitpunkt von Einfluss auf die Entstehung postoperativer Wundinfektionen.
Im Unterschied dazu ist die Evidenz für Enthaarungscreme anstelle Rasur geringer als zusätzliche Einschränkungen sind für die Depilation das Risiko für Hautunverträglichkeiten und der Zeitbedarf zur Durchführung zu berücksichtigen. Hautunverträglichkeiten treten vor allem auf, wenn die Einwirkzeit der Creme 10 min überschreitet.
Prof. Dr. Axel Kramer
Priv.-Doz. Dr. Ojan Assadian