01.06.2009
Abfälle im Gesundheitswesen werden heute entsprechend LAGA (Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) in Abfallschlüssel (AS) nach europäischer Norm eingeteilt:
Wichtige Abfallschlüssel nach LAGA | ||
Abfallschlüssel | Definition | Ehemalige Abfall-Gruppe |
18 01 01 | Spitze oder scharfe Gegenstände | B |
18 01 02 | Körperteile und Organe einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven | E |
18 01 03 | Andere Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen zu stellen sind | C |
18 01 04 | Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wäsche, Gipsverbände, Einwegkleidung) | B |
18 01 06 | Chemikalien | D |
18 01 08 | Zytostatika | D |
18 01 09 | Arzneimittel | D |
15 01 XX | Verpackungen | A |
Im allgemeinen werden in Praxen, die ambulant operieren, nachstehende Abfallgruppen anfallen:
Letztere müssen (ebenso wie AS 18 01 03) als Sondermüll entsorgt werden und gehen in die Sondermüllverbrennung. Erstere beide Abfallarten können im Allgemeinen dem Hausmüll zugemischt werden und gehen in die normale Müllverbrennung. Soweit keine besonderen kommunalen Regelungen existieren, sollte mindestens darauf geachtet werden, dass die aufnehmenden Hausmülltonnen vom öffentlichen Verkehr abgesondert stehen und Unbefugte keinen Zugang haben.
W. Popp, K.-D. Zastrow