01.04.2011
Seit Jahrzehnten ist die Fähigkeit von Glucose und Saccharose zur Wundreinigung bekannt. Fallberichte und auch Untersuchungen zeigen den wundreinigenden Effekt von Zuckerzubereitungen insbesondere bei infizierten, übel riechenden Wunden.
Da Zucker ein Lebensmittel ist, verbietet sich das Einstreuen von losem Zucker in Wunden – auch als „alternativer Therapieversuch“.
Von Schweizer Apothekern wurde daher vor Jahrzehnten eine honigartige Iodpovidonzuckersalbe entwickelt. Allerdings ergeben sich Kontraindikationen durch den Gehalt an PVP-Iod und Glucosesirup, der den Einsatz bei Diabetespatienten einschränkt.
Saccharose hat dagegen keinen Einfluß auf den Zuckerstoffwechsel und wird nach parenteraler Resorption unverändert renal ausgeschieden. In Großbritannien wird heute noch eine Zuckerpaste eingesetzt, die neben Saccharose Polyethylenglykol enthält und deren wundreinigenden Eigenschaften, antibakterielle Aktivität und Verträglichkeit durch Untersuchungen belegt sind.
Zuckerpaste zeigt einen osmotischen Zug, hat eine raue Konsistenz, wirkt belaglösend und granulationsfördernd, wird aber oft als schmerzhaft empfunden. Die Bakterizidie ist Folge der Hyperosmolarität und wird durch die antimikrobielle Aktivität des Polyethylenglykols noch verstärkt. Allerdings wurden bei niereninsuffizienten Patienten und längerer Anwendung nephrotoxische Polyethylenglykol-Serumspiegel beschrieben.
Nach chirurgischem Debridement kann in Einzelfällen zur Verbesserung der Wundreinigung eine aseptisch hergestellte Zuckerpaste (Saccharose, Arzneibuchware, KEINE „Supermarktware“) hilfreich sein, insbesondere gegen Infektionen und üble Gerüche.
Im allgemeinen sollte jedoch auf sie verzichtet werden,
Auf jeden Fall verbietet sich die Anwendung von Haushaltszucker. Klinisch infizierte Wunden müssen primär mit Antiseptika behandelt werden.
(Diese Stellungnahme stützt sich wesentlich auf Probst/Vasel-Biergans: Wundmanagement. 2. Auflage 2010)
W. Popp, M. Geisheimer, K.-D. Zastrow