01.12.2013
Gardinen sowie Sichtschutz- und Duschvorhänge können durch Hand- oder Körperkontakt kontaminiert sein. Anhaftende pathogene Keime können damit auf andere Patienten übertragen werden. Deshalb sind grundsätzlich wischdesinfizierbare Materialen bzw. Sichtschutzwände, die in die routinemäßige Reinigung einbezogen werden können, zu bevorzugen.
Bei Duschen sind abwischbare Schiebewände gegenüber Vorhängen vorzuziehen.
Gardinen und Vorhänge aus patientenrelevanten Bereichen müssen zur Aufbereitung einem desinfizierenden Waschverfahren unterzogen werden (40°- oder 60°-Wäsche unter Verwendung eines geeigneten desinfizierenden Waschmittels).
Die Aufbereitung von Gardinen und Vorhängen ist in patientenrelevanten Bereichen erforderlich bei sichtbarer Verschmutzung, bei anzunehmender Kontamination, z. B. bei Besiedlung/Infektion mit multiresistenten Erregern und bei unzuverlässigem Hygieneverhalten des Patienten.
Die Entscheidung hierüber trifft das Pflegepersonal der Station.
Klaus-Dieter Zastrow, Walter Popp