01.03.2016
Standard ist die Aufbereitung von Steckbecken und Urinflaschen im Reinigungs-Desinfektionsgerät für Steckbecken. Hierbei ist zwischen Reinigungs-Desinfektionsgeräten (RDG) für Steckbecken mit rein thermischer – mit einem typgeprüften Gerät entsprechend DIN EN ISO 15 883 Teil 3 – oder mit einer chemothermischen Desinfektion zu unterscheiden. Das RDG muss entsprechend Herstellerangaben i. d. R. einmal pro Jahr einer Wartung unterzogen werden. Erst im Anschluss an die Wartung soll die Leistungsüberprüfung erfolgen. Auf diese Weise wird auch die Qualität der Wartung geprüft.
Die häufigste Beanstandung von Seiten des Pflegepersonals, bei aufbereiteten Steckbecken, ist die sichtbare Restverschmutzung. Die Wirksamkeit der Reinigungsleistung des RDG muss immer mit Hilfe einer Prüfanschmutzung überprüft werden. Dies ist mit Thermologgern allein nicht möglich und somit ein erheblicher Mangel in der Wirksamkeitsüberprüfung. Die Desinfektionsleistung kann bei der thermischen Desinfektion mit Thermologgern überprüft werden. Bei chemothermischer Desinfektion hingegen muss dieses mit Hilfe von Bioindikatoren erfolgen; hierbei können die Bioindikatoren in der Prüfanschmutzung enthalten sein und damit wird beides (Reinigung und Desinfektion) gemeinsam geprüft.
Je nach Alter/Zustand des RDG und insbesondere bei nicht nach DIN EN ISO 15883 typgeprüften RDG oder bei chemothermischer Desinfektion sollte die Leistungsüberprüfung alle sechs Monate stattfinden. Oft wird aber nur die Überprüfung mit Thermologgern vorgeschlagen, die die ggf. mangelhafte Reinigung auf keinen Fall aufdecken kann.
Das RDG für Steckbecken kann jederzeit eine fehlerhafte Leistung bringen. Deshalb sind, wie bei allen anderen maschinellen Verfahren auch, entsprechende Routinekontrollen erforderlich, um Abweichungen im Programmablauf zu erkennen. Werden diese Routinekontrollen nicht durchgeführt, sollen Waschschüsseln und/oder Nierenschalen, auch wenn einige Hersteller dies bewerben, auch nicht in RDG für Steckbecken mit rein thermischer Desinfektion aufbereitet werden, da die Waschschüsseln häufig auch bei bettlägerigen Patienten mit Immunsuppression oder mit krankhaft veränderter Haut eingesetzt werden. Da sich gerade im Stuhl viele Fäkalkeime befinden, die auch multiresistent sind, also 3MRGN und 4MRGN sein können, muss daher diese Möglichkeit der Weiterverbreitung ausgeschlossen werden. Nierenschalen sollten auf Station überhaupt nicht mehr aufbereitet werden, sondern in der Zentralsterilisation oder als Einmalprodukte zum Einsatz kommen.
Auch auf großen Stationen sollten die Laufwege zum unreinen Arbeitsraum kurz sein. Daher sollte bei großen Stationen im Rahmen der Bauplanung bzw. Renovierung mindestens zwei unreine Arbeitsräume, mit je einem Reinigungs-Desinfektionsgerät für Steckbecken, bevorzugt mit thermischer Desinfektion, vorgesehen werden.
H. Martiny, W. Popp, K.-D. Zastrow
Der Tipp gibt die Meinung der Autoren wieder.