03.04.2013
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen für ärztliche Maßnahmen bei Patienten nach vermutetem oder tatsächlichem Kontakt zu Trichinellen zusammen mit externen Experten vom Bernhard-Nocht-Institut, der Universität Freiburg und vom Bundesinstitut für Risikobewertung überarbeitet. Anlass ist die aktuelle Aufforderung des Landkreises Görlitz in Sachsen, dass sich Personen, die am 23., 26. oder 27. März 2013 auf verschiedenen Wochenmärkten in Sachsen und Südbrandenburg verkauftes Wildschweinfleisch oder Wildschweinknacker einer bestimmten Firma verzehrt haben, umgehend bei Hausärzten bzw. Notfallambulanzen vorstellen sollen. Die in der Pressemitteilung des Landkreises Görlitz beschriebenen Produkte stehen im Verdacht, Trichinellen zu enthalten.
Die Trichinellose ist eine parasitäre lebensmittelbedingte Erkrankung, die durch den Verzehr von rohem oder ungenügend erhitztem Fleisch erfolgt, welches Trichinella-Larven (Trichinellen, Trichinen) enthält. In den letzten 5 Jahren wurden dem RKI jährlich zwischen einem und drei Erkrankungsfälle dieser meldepflichtigen Infektionskrankheit übermittelt, wobei die Hälfte dieser Infektionen auf Reisen erworben worden war. In der frühen Phase einer Infektion sind Durchfälle, andere Magen-Darm-Beschwerden und Fieber typisch.
Später können die Trichinellen-Larven über die Blutbahn in die Muskulatur einwandern und Muskelschmerzen, eine Gesichtsschwellung und weitere schwere Krankheitsbilder hervorrufen.
Der aktualisierte RKI-Ratgeber für Ärzte zur Trichinellose gibt Medizinern, bei denen sich Personen vorstellen, die die genannten Produkte verzehrt haben, Entscheidungshilfen zur labordiagnostischen Untersuchung und Behandlung. So ist es unter bestimmten Bedingungen auch bei nicht erkrankten Betroffenen sinnvoll, eine medikamentöse Therapie durchzuführen. Die Entscheidung für eine Behandlung ist abhängig vom zeitlichen Abstand zwischen Verzehr der mutmaßlich Trichinellen-kontaminier-ten Produkte und Vorstellung beim Arzt, dem klinischen Bild und den Laborbefunden.
Das RKI rät Betroffenen aufgrund der möglichen Schwere der Erkrankung ebenfalls, unbedingt ärztlichen Rat einzuholen. Ärzte, bei denen sich Betroffene vorstellen, können sich für Rücksprachen an das Gesundheitsamt Görlitz und für medizinische Beratung an das Bernhard-Nocht-Institut wenden.
Die Herausgabe der Reihe RKI-Ratgeber für Ärzte durch das Robert Koch-Institut erfolgt auf der Grundlage des § 4 Infektionsschutzgesetz. Die Ratgeber werden in Zusammenarbeit mit den Nationalen Referenzzentren, Konsiliarlaboratorien und weiteren Experten erarbeitet. Die Publikation erfolgt im Epidemiologischen Bulletin und im Internet. Das RKI hält aktuell Ratgeber für über 40 Krankheiten und Infektionen bereit und veröffentlicht bei Bedarf Aktualisierungen.
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