14.09.2016
Berlin, 14.09.2016: Der aktuelle DIN-Normenentwurf zu Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) im OP droht bestehende Qualitätsstandards der Hygiene zu untergraben. Chirurgen und Krankenhaushygieniker kritisieren den Entwurf (DIN 1946-4-2016) des DIN‑Normenausschusses Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS) scharf. Grund dafür sind die lufthygienetechnischen Abnahmeverfahren, die innerhalb des Entwurfs vorgesehen sind.
Operationen, kleinere invasive Eingriffe oder Untersuchungen sind für den Patienten immer mit der Gefahr des Eindringens von Krankheitserregern in die entstandene Wunde verbunden. Daraus resultierende Infektionen können massive Folgen für die Wundheilung und die Gesundung des Patienten nach sich ziehen.
Deshalb sind vorsorgliche Maßnahmen zum Infektionsschutz von herausragender Bedeutung für die Patientensicherheit. Infektionsschutzmaßnahmen fangen bei der Händehygiene an, beziehen aber auch betrieblich, bauliche und technische Aspekte in den Einrichtungen mit ein. Vorgaben, wie z. B. eine Anlage zur Belüftung eines OP-Saales zu gestalten ist, wird vom Deutschen Institut für Normung (DIN) vorgegeben.
Die hygienische Abnahme solcher RLT-Anlagen soll laut dem aktuellen Normenentwurf auf eine visuelle Prüfung reduziert werden, d. h. diese Prüfung würde auf subjektiver Wahrnehmung basieren und wäre somit schlecht reproduzierbar. Störgrößen wie OP-Leuchten und Deckenversorgungseinheiten u. a. sind im Prüfaufbau nicht vorgesehen.
„Die geplanten Verfahren zur Abnahme der Anlagen weisen grundsätzliche Mängel auf – außerdem liegen keine publizierten Daten dazu vor, die Evidenz fehlt damit völlig“, erklärt die Vizepräsidentin des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), Prof. Dr. med. Julia Seifert. „Eine direkte Auswirkung auf die Hygienestandards und somit auf die Patientensicherheit wäre die Folge der Abnahmeverfahren.“
Zudem sollen laut DIN-Entwurf die Aufgaben eines Krankenhaushygienikers auch durch einen an einer „Stelle für die Aufgabenstellung der Hygiene tätigen Sachverständigen, jeweils mit speziellen Kenntnissen und Erfahrungen im lüftungs- und krankenhaushygienischen Bereich“, erledigt werden können.
„Ein solches Vorgehen ist in dieser Form entschieden abzulehnen“, so Seifert. „Die Position und der Aufgabenbereich des Krankenhaushygienikers muss im Rahmen der Abnahmeverfahren klar definiert werden, ansonsten leidet die Qualität.“
Darüber hinaus war bei der Ausarbeitung der geplanten Abnahmeverfahren der DIN-Normenausschuss Medizin nicht involviert, sodass der Fokus klar auf den technischen Vorgaben liegt, die medizinisch weder vertretbar noch umsetzbar sind.
Die vorliegende Form des Entwurfs birgt eine Quelle der Gefährdung von Patienten. Daher lehnen die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC), die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie (DGOOC), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU),der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) sowie die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) diesen Entwurf nach aktuellem medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand geschlossen ab.
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Julia Weilbach
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